Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, dem Kreditgeschäft oder dem Zahlungsverkehr erbringen wollen, unterliegen zum Schutz der Anleger und des Marktes der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eines der wichtigsten Instrumente für die Beaufsichtigung eines Instituts ist die Pflicht, vor der Ausübung seiner Tätigkeit eine Erlaubnis der BaFin einzuholen.
Das deutsche und europäische Recht kennt eine Vielzahl solcher Erlaubnispflichten, vor allem für das Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen sowie für die Erbringung von Wertpapier- und Zahlungsdienstleistungen. Wer eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt, kann ernsthafte Probleme mit der Finanzaufsichtsbehörde bekommen, die dann die weitere Geschäftstätigkeit untersagen und weitere Sanktionen oder Strafverfahren verhängen kann.