Die Rekrutierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestaltet sich heutzutage in vielen Branchen als Herausforderung. Negative Bewertungen auf Arbeitgeber-Bewertungsportalen können diesen Prozess erheblich beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang hat das Oberlandesgericht Hamburg vorläufig entschieden, dass Arbeitgeber-Bewertungsportale verpflichtet sind, mutmaßlich unechte Bewertungen zu entfernen oder die Identität des Verfassers offenzulegen.
In dem neuen HR NEWS Beitrag “Haltlose anonyme Kritik am Chef? – Bewertungsplattform muss Namen nennen oder löschen” in Markt und Mittelstand kommentiert Dr. Thomas Gennert die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zur Plattform Kununu.
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