Dr. Wolfgang von Frentz und Dr. Christian Masch mit einem Artikel über ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches “die Position der Rechteinhaber stärkt und erneut verdeutlicht, dass EuGH-Urteile höchst individuelle Einzelfallentscheidungen sind, die nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des entschiedenen Falles verallgemeinerungsfähig sind”.