Bei Veräußerung an Investoren: Minderheitsgesellschafter und ihre Rechte berücksichtigen | McDermott Will & Emery

Bei Veräußerung an Investoren: Minderheitsgesellschafter und ihre Rechte berücksichtigen

Überblick


Im deutschen Mittelstand rollt die Nachfolgewelle. Wenn keine familieninterne Lösung gewählt wird, veräußern Unternehmer häufig an externe Investoren. Sie bleiben aber regelmäßig Minderheitsgesellschafter. Daher muss die künftige Partnerschaft definiert werden.